AGB


Version vom 20.02.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Präambel

Die SoftVer GmbH bietet eine Online-Software im Rahmen einer betrieblichen Leistungsoptimierung
(kurz: BLO) und die damit verbundene Verwaltungsdienstleistungen für diverse Lohnarten an.
In der Firmenversion beabsichtigt der Kunde die BLO anzuwenden und ggf. die damit verbundene
Verwaltung umzusetzen. In der Vertriebsversion beabsichtigt der Kunde zudem andere Firmen in
Bezug auf BLO zu beraten. Vor diesem Hintergrund wird folgendes vereinbart:

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen (Online-
Produkte/SaaS-Lösungen) von SoVx. Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Auslieferung, Abrechnung
etc.) erfolgt durch die SoftVer GmbH im eigenen Namen für Rechnung Dritter (Kommission).

1. Bestellung; Vertragsschluss

1.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern
einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ / „zahlungspflichtig
bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die
Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und
stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer
Auftragsbestätigung per E-Mail/Brief/Telefax innerhalb von 3 Werktagen annehmen. Der Vertragstext
wird bei elektronischen Bestellungen per Internet nach Vertragsschluss gespeichert und kann vom
Kunden bei der SoftVer GmbH abgerufen werden.

1.2. Soweit verfügbar wird die bestellte Ware oder Dienstleistung unverzüglich ausgeliefert oder
erbracht. Wir behalten uns vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Ware oder
Dienstleistung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist. In diesem Fall wird der Kunde über
die Nichtverfügbarkeit informiert. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
Sofern die Bestellung per Internet erfolgt, ist der voraussichtliche Liefertermin dem Bestellangebot zu
entnehmen.

1.3. Software befindet sich bei Lieferung auf dem aktuellen Stand. Damit diese aktuell bleiben, nimmt
der Kunde entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung automatisch am Abonnement-/Update-
Service teil. Umfang und Preis der jeweiligen Updates entsprechen den Angaben im Bestellangebot
(Internet-Shop).

1.4. Der Kunde hat mitunter die Möglichkeit, auf Inhalte von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu wird
er eventuell auf Server dieser Drittanbieter umgeleitet. Sollten für die Inhalte der Drittanbieter
zusätzliche Kosten entstehen (z.B. pay per document), wird der Kunde durch entsprechende Hinweise
hierauf hingewiesen.

1.5. Bestellt ein Kunde das online Produkt SoVx, der bereits bei der SoftVer GmbH einen aktuellen
Verwaltervertrag hat, so wird der Tag vor dem Bestelldatum von SoVx automatisch das
Beendigungsdatum des Verwaltervertrages. Jegliche Vereinbarungen und Rechte / Pflichten aus dem
Verwaltervertrag werden mit Beendigung des Verwaltervertrages aufgehoben. Der Kunde bekommt
hierüber eine schriftliche Bestätigung nach Bestellung von SoVx gesendet.

2. Testphase

Sofern im Bestellangebot eine Testphase angegeben ist (z.B. „14 Tage kostenlos testen!“), hat der
Kunde beim erstmaligen Bezug eine angebotsabhängige Testphase. Dem Kunden wird bei der
Bestellung der Testphase angezeigt bis zu welchem Zeitpunkt das Produkt kostenlos genutzt werden
kann.

Während der Testphase kann der Kunde die bestellten Produkte ausgiebig testen. Eventuelle
kostenpflichtige Leistungen sind hiervon ausgeschlossen.

Der Kunde kann während der Testphase das Produkt jederzeit in ein kostenpflichtiges
Vertragsverhältnis umstellen.

Sollte der Kunde während der Testphase keine schriftliche Kündigung an info@softver.de senden, so
wird die kostenlose Testphase nach Ablauf dieser Frist automatisch in ein kostenpflichtiges
Vertragsverhältnis übergehen.

3. Kundenkonto; Zugang zu Online-Produkten/SaaS-Lösungen

3.1. Über das Online-Kundenkonto kann der registrierte Kunde sämtliche Aktivitäten (Verwalten von
Bestellungen, Abbestellungen oder Stornierungen, Änderungen von Adressen und Zahlungsweisen,
Rechnungsdownload etc.) selbst online ausführen.

3.2. Die Nutzung von Online-Kundenkonto sowie Online-Produkten/SaaS-Lösungen setzt zwingend
eine Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer
vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden
muss. Wir können die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund
vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, das Zahlungspflichten
voraussichtlich nicht nachgekommen wird.

3.3. Der Zugang des Kunden zum Online-Kundenkonto und/oder zu den Online-Produkten/SaaS-
Lösungen erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Die Zugangsdaten setzten sich zusammen aus
einer personenbezogenen, nicht übertragbaren Benutzernummer (oder einer E-Mail Adresse) sowie
einem personenbezogenen, nicht übertragbaren „Erstpasswort“. Nach dem ersten Login hat der
Kunde das Erstpasswort zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort
geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weisen wir
darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter
abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden
(Länge, Komplexität des Passwortes), Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des
Kundenkontos möglich. Der Kunde hat uns bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei
Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen sind
wir berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto bzw. zu den Online-Produkten/SaaS-
Lösungen zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Als Zahlungsmethoden bieten wir derzeit die Bezahlung per Bankeinzug an. Rechnungen sind nach
Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Soweit eine Zahlungsweise per
Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Wir werden Sie vor der
Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichem Vorlauf
darüber informieren, in der Regel fünf Tage vorher. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell
erstellt, sie können dem Kunden direkt in seinem SoVx-Konto, per Brief oder E-Mail zugesandt werden.
Gebühren für eine Mahnung und eine Rücklastschrift werden bei Verzug in Rechnung gestellt.

4.2. Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer). Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die
Produkte auch bei bestehenden Abonnement-/Update-Services jährlich in angemessener Weise
anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen
Erhöhungen von Produktions-, Versand- und Lohnkosten.

4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben
Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig,
soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen. Die Gebühren hierfür sind
unter der Anlage V Gebühren festgelegt.

4.4. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem
jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der verbindlichen Bestellung und wird auf unbestimmte Zeit
(Abonnement-/Update-Service) mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.

5.2. Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung kann der Vertrag jederzeit mit sofortiger
Wirkung für die Zukunft mit einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten gekündigt werden.
Etwaige nach der Beendigung des Vertrags noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben.

5.3. Da eine Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer vereinbart wurde, verlängert sich die
Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer automatisch um ein (1) Jahr.

5.4. Im Falle der Kündigung eines Vertrags mit vereinbarter Kündigungsfrist oder
Mindestnutzungsdauer hat der Kunde bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit weiterhin Anspruch
auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.

5.5. Jede Kündigung hat in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen. Darüber hinaus können bei
den meisten Produkten Kündigungen/Abbestellungen im Kundenkonto (online) vorgenommen
werden. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt
nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer
automatisch.

5.6. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB ist unter Angabe der Gründe zulässig. Ein
wichtiger Grund liegt auch vor bei einer Betriebsauflösung des Auftraggebers oder Auftragnehmers.

6. Eigentumsvorbehalt

Das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen
bleibt vorbehalten. Bei Lieferungen/Leistungen an Weiterverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung
im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Weiterverkäufer tritt sicherheitshalber alle
Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter
Eigentumsvorbehalt).

7. Urheber-/Nutzungsrechte

7.1. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und
Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.

7.2. Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die nicht
übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der
vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend
beschriebene Nutzung beschränkt.

7.2.1. Software (Berechnungsprogramme)

Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen,
Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt
werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der
Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden
Anzahl von Personen zu nutzen (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem
jeweiligen Angebot.

Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder
entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender
Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse
werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben.

7.2.2. Datenbanken

Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte sind urheberrechtlich geschützt als
Datenbankwerke (§ 4 Abs. 2 UrhG) und als Datenbanken (§ 87a ff. UrhG). Die einzelnen Dokumente
sind darüber hinaus urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 UrhG); die zur Darstellung und Suche der
Inhalte der Online-Produkte erforderliche Software unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes nach
den §§ 69a ff. UrhG. Der Kunde ist zur Nutzung der Informations-/Datenbank- und Online-Produkte im
geschäftsüblichen, für seine Bedürfnisse erforderlichen Umfang innerhalb der Grenzen des § 87b UrhG
berechtigt. Soweit die tatsächliche Nutzung unsere berechtigten Interessen in unzumutbarer Weise
beeinträchtigen, sind wir berechtigt, den Zugriff auf das Datenbankwerk/die Datenbank
einzuschränken oder zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung oder
öffentliche Wiedergabe wesentlicher Bestandteile oder die wiederholte und systematische
Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von
unwesentlichen Bestandteilen des Datenbankwerks/der Datenbank. Alle nachstehend nicht
ausdrücklich aufgeführten Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Informations-
/Datenbank- und Online-Produkten verbleiben bei uns als Inhaberin aller Nutzungs- und Schutzrechte.

Der Kunde erwirbt das Recht, auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte von jedem
beliebigen Rechner zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Die Dauer des Nutzungsrechts
bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem
Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses.
Informations-/Datenbank-Produkte, enthalten einen Zeitschalter, der die weitergehende Nutzung
ausschließt; ihre Laufzeit ist jeweils befristet bis zum Erscheinen des nächsten Updates.

Der Kunde verpflichtet sich, die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte nur für eigene Zwecke
zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff auf die
Informations-/Datenbank- und Online-Produkte zu ermöglichen. Die Informations-/Datenbank- und
Online-Produkte dürfen pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines
Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Informations-

/Datenbank- und Online-Produkte durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden
Anzahl von Personen zu nutzen (named user).

7.3. Als Hard- und Software-Voraussetzung gelten alle Geräte die eine Internetverbindung
vorweisen können und auf denen ein Internet-Browser Programm genutzt werden kann, dass zuletzt
im Jahr 2011 oder später aktualisiert wurde. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke,
Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten zu verändern.

8. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. Wir
behalten uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von
uns für Sie zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche
rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess,
Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir Sie vor einer Änderung dieser
Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem
beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte Email-
Adresse. Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie
das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn Sie
fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende
des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Aschaffenburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Reklamationen und Kündigungen bitte an folgende Adresse senden:

SoftVer GmbH
Sonneck 18
63762 Großostheim
info@softver.de

II. Besondere Geschäftsbedingungen für SaaS-Lösungen



Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die SaaS-Lösungen die folgenden
besonderen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Wir bieten verschiedene Softwarelösungen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen an und
stellen diese zur Nutzung über das Internet als Webapplikation bereit (SaaS-Lösung). Der konkrete
Funktionsumfang der SaaS-Lösung sowie die Anforderungen an die Hardware- und
Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot
und der Anwenderdokumentation. Die Überlassung der SaaS-Lösung (auf Datenträgern oder im Wege
der online Übertragung) zur lokalen Installation ist nicht möglich.

1.2. Als Bestandteil der SaaS-Lösung wird Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung gestellt,
auf den die mit der SaaS-Lösung erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des

Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Die Archivierung der Daten entsprechend den
handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist im Leistungsumfang derzeit enthalten.

1.3. Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von uns genutzten Rechenzentrums zum
Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der
Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von
Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.

1.4. Üblicherweise ist die SaaS-Lösung auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h),
es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen
Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der
Folge, dass die SaaS-Lösung in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, werden wir nach Möglichkeit
rechtzeitig mittels E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse informieren.

Für SaaS-Lösungen gelten die folgenden Servicelevel:

• Betriebszeit: 24h pro Tag an allen 7 Tagen der Woche
• Wartungszeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs benötigen,
führen wir, soweit dies technisch möglich ist, an Werktagen zwischen 20:00 und 08:30h durch.
• Verfügbarkeit während der Betriebszeiten: min. 99% im Mittel eines Kalendermonats, wobei
geplante Wartungsarbeiten aus der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind.

1.5. Wir unternehmen die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der SaaS-
Lösung (nachfolgend „Supportleistungen“) durch kompetentes Personal und gemäß anerkannten
Industriestandards. Wir stehen für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und
übernehmen insoweit auch keine Garantie. „Fehler“ im Sinne dieses Geschäftsbedingungen ist jede
vom Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von
Angebot und Anwenderdokumentation abweicht und sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr
als unwesentlich auswirkt, oder Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der SaaS-
Lösung bearbeitet oder von ihr erzeugt werden. Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert
werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Parteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen
gemeinsam abstimmen.

1.6. Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems melden.
Die Meldung muss in Textform (E- Mail) erfolgen.

1.7. Bei Fehlermeldungen werden die nachfolgend beschriebenen Aktivitäten innerhalb der
Reaktionszeit durchgeführt. Die Reaktionszeit ist abhängig von der Fehlerklasse; es gelten folgende
Fehlerklassen:

• Fehlerklasse 1: Ein produktiver Einsatz der SaaS-Lösung ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt
möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt.
• Fehlerklasse 2: Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in
einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt.
• Fehlerklasse 3: Alle übrigen Fehler.

1.8. Innerhalb der Reaktionszeiten legen wir einen Vorschlag für die Behebung des Fehlers vor. Er
umfasst folgendes:

• Darstellung der Ergebnisse der durchgeführten Analyse;
• Darstellung der Auswirkungen auf andere Funktionalitäten (Kritikalität);
• Vorschlag einer Vorgehensweise, um den Fehler zu beheben.

Dabei gelten folgende Reaktionszeiten Montag – Freitag von 8 – 18 Uhr:
• Fehlerklasse 1: 8 Stunden
• Fehlerklasse 2: 2 Werktage
• Fehlerklasse 3: 5 Werktage

1.9. Wir sind nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen:

• bei Fehlern, die auf unzulässigen Eingaben oder Berechnungen der SaaS-Lösung beruhen;
• für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird);
• bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der SaaS-Lösung oder auf
Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der
Anwenderdokumentation vorgenommen wird;
• bei jeglichen Hardwaredefekten;
• bei Nutzung der SaaS-Lösung auf anderen als den in der Anwenderdokumentation angegebenen
zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
• in Form von Vor-Ort-Einsätzen von unseren Mitarbeitern.
• Wir sind berechtigt, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zu den
Nutzungsgebühren für SaaS-Lösungen entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen in
Rechnung zu stellen.

1.10. Die vorstehend genannten Leistungen sind abschließend. Darüber hinaus sind wir nicht zu
weiteren Leistungen verpflichtet, insbesondere nicht zur Erbringung von Installations-, Anpassungs-,
Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen.

1.11. Weitere Dienstleistungen sind auf Anfrage möglich und werden nach den jeweils gültigen
Dienstleistungssätzen (Die Gebühren hierfür sind unter der Anlage V Gebühren festgelegt) berechnet.

2. Mitwirkungspflichten

Für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen
sind vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere
folgende Tätigkeiten:

• bei der Nutzung sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten.
Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Server von uns zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften
verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen
• bei einer Fehlermeldung sind uns unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle und andere für
die Fehlerbehebung relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen
• der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig an entsprechenden Produktschulungen teilzunehmen oder
sich auf andere Weise das notwendige Wissen zur Nutzung der SaaS-Lösung anzueignen
• es dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die frei von Computerviren oder anderem
schädlichen Code sind
• es darf weder Software noch andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der
Nutzung der SaaS-Lösung verwendet werden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und
die Verfügbarkeit zu beeinträchtigen.

3. Anpassung der Vergütung

Wir sind berechtigt, die Vergütung während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Eine solche
Preisänderung ist jedoch nur einmal im Jahr zulässig. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen
vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als

10% der bisherigen Vergütung ausmacht hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, dass er mit einer
Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung
schriftlich ausüben kann.

4. Sperrung von Daten

Macht ein Dritter uns gegenüber eine Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend, die vom
Kunden auf die von uns bereitgestellten Datenspeicher übermittelt wurden, sind wir berechtigt, die
entsprechenden Daten oder Inhalte vorläufig zu sperren, wenn der Dritte die Rechtsverletzung
schlüssig dargetan hat. Wir werden den Kunden in diesem Falle auffordern, innerhalb einer
angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte
nachzuweisen. Wird dieser Aufforderung nicht oder nicht genügend nachgekommen, sind wir
unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen. Soweit die Rechtsverletzung vom Kunden zu vertreten ist, ist er
auch zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und hat uns insoweit von etwaigen
Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

5. Leistungsänderungen

Wir sind jederzeit berechtigt, die SaaS-Lösungen teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu
ändern oder zu ergänzen. Wir werden vertragsrelevante, erhebliche Änderungen spätestens sechs
Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail auf das von Ihnen genannte E-Mail-Konto ankündigen.
Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung
schriftlich oder per E- Mail widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestandteil des
Vertrages. In der Änderungsmitteilung wird auf die Folgen des Widerspruchs entsprechend
hingewiesen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist
von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

6. Rechte bei Mängeln

6.1. Wird der in II. 1.4 aufgeführte Service Level für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden
Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6)
Kalendermonaten unterschritten (Verfügbarkeit während der Betriebszeit unter 95 %) und haben wir
dies zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

6.2. In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und
verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser
Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Aufhebung des Vertrages
(Rücktritt statt der Leistung) nur eröffnet ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der
Fehlerklassen 1 oder 2 handelt.

6.3. Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt zwölf (12) Monate.

7. Schutzrechte Dritter

7.1. Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der SaaS-Lösung gewerblicher Schutzrechte und
Urheberrechte Dritter verletzt und erheben Dritte wegen solcher Rechtsverletzung Ansprüche gegen
den Kunden, so werden wir nach unserer Wahl auf eigene Kosten entweder das Recht zur Nutzung der
SaaS-Lösung verschaffen oder die SaaS-Lösung so umarbeiten, dass sie nicht mehr gegen Rechte Dritter
verstoßen und mindestens die vertraglich bedingten Eigenschaften aufweist. Bei solchen Verstößen
werden wir den Kunden nach eigener Wahl verteidigen oder von Schäden, die sich unmittelbar aus

einer solchen Forderung ergeben und gegen den Kunden gerichtlich geltend gemacht werden, im
Rahmen der Haftungsbeschränkungen aus II. 9 freistellen und schadlos halten. Die Ersatzpflicht ist
ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass der Kunde die Verletzung von Rechten Dritter zu vertreten
hat.

7.2. Beruht die Forderung des Dritten nicht auf
• Änderungen der SaaS-Lösung, die von uns nicht im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger
Weise genehmigt wurden, oder
• der Nutzung der SaaS-Lösung in anderer Weise als gemäß der Zweckbestimmung dieses Vertrages
vereinbart, oder
• der Nutzung der SaaS-Lösung auf von uns nicht freigegebenen Hardware-Plattform oder
Betriebssystemumgebung,
sind wir von der Ersatzplicht ausgeschlossen.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, falls Dritte Schutzrechtsverletzungen
gegen ihn geltend machen. Der Kunde ist nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich
gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt
zu befriedigen, sofern wir zuvor mitgeteilt haben, dass wir den Kunden gegen den Anspruch nicht
verteidigen werden.

8. Haftung

Wir haften für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus
welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

8.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz
sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt nach
den gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung pro Kalenderjahr auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schaden bis zu einem Gesamtbetrag für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr, der 50%
der in diesem Kalenderjahr von Ihnen gezahlten Vergütung entspricht. Diese Haftungsbeschränkung
gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung.

8.3. Für Schäden, die durch den Kunden oder seiner Mitarbeiter durch missbräuchliche Gestaltung
oder Verwendung der für die neue Entgeltstruktur maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen
entstehen, übernimmt die SoftVer GmbH keine Haftung.

8.4. Eine Haftung der SoftVer GmbH wird ausgeschlossen, wenn der Kunde der SoftVer GmbH keine
geeigneten oder unvollständigen Unterlagen zur Durchführung der vertraglich vereinbarten
Leistungen zur Verfügung stellt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der Kunde seinen
Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

9. Geheimnisschutz; Datenschutz; Datensicherheit; Referenzkundenwerbung

9.1. Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw.
Patientendaten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden Berufen), durch externe
Dienstleister kann die Zustimmung der Patienten beziehungsweise der Mandanten erfordern. Der
Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass eine solche Zustimmungspflicht besteht und, falls ja, dass
die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt.

9.2.1. Wir dürfen Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene
Mitarbeiter in dem für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben. Sollte ein Mitarbeiter
von uns aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit, mit der Folge,
dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten des Anwenders mehr benötigt, so ist die
Zugriffsberechtigung dieses Mitarbeiters unverzüglich zu löschen.

9.2.2. Wir verpflichten uns, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung
übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der
Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien
oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend
notwendig sind.

9.2.3. Außerhalb von Weisungen dürfen wir die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten
weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter verwenden oder Dritten den Zugang zu diesen Daten
ermöglichen.

9.2.4. Soweit der Kunde aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer
Person verpflichtet ist, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person
zu geben, werden wir dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen.

9.2.5. Wir setzen ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer ein, die auf das Datengeheimnis
verpflichtet sind.

9.3. Wir sichern sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand
möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter
Übermittlung, anderweitiger unerlaubter Verarbeitung und sonstigem Missbrauch. Sofern eine
Gefährdung von Daten und SaaS-Lösung auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich
angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, sind wir berechtigt,
mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Wir werden den Kunden per E-Mail an die uns
genannte E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.

9.4. Der SoftVer GmbH ist es ausdrücklich gestattet, den Kunden zu Werbezwecken als
Referenzkunden unter Benennung des Firmennamens zu benennen und / oder das Firmenlogo zu
nutzen.

10. Vertraulichkeit

10.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen
Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser
Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art
der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie
nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen
Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte,
die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig.
Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von
vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien
stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen
gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung
dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach
Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher
Informationen.

10.2. Diese vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich

• die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird,
• bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß
gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden,
• bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder
• bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung
entwickelt wurden.

10.3. Das Offenlegungsverbot gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder
behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die
zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung
der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine
solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung
verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden
behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen
sind, vertraulich behandelt werden.

10.4. Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses
Vertrages für einen Zeitraum von 2 Jahren fort. Hinsichtlich der Daten, die dem Datengeheimnis oder
Berufsgeheimnis unterliegen, gilt die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.

11. Vertragsübernahme

Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen Rechte und Pflichten aus diesem
Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde
berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Vertragsübernahme zu
kündigen.

12. Beendigung, Folgen der Beendigung

12.1. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir sind
insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen,
wenn

• der Kunde mit der Bezahlung eines Betrags für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in
Verzug ist, der mindestens dem vereinbarten Entgelt für die Nutzung für den Zeitraum von zwei
Monaten entspricht
• über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren oder ein anderes der Schuldenregulierung
dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet ist oder wird
• das Benutzerkonto übertragen oder die Zugangsdaten zur SaaS-Lösung ohne vorherige
Zustimmung von uns Dritten zugänglich gemacht wurden
• der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Übrigen verletzt hat und trotz
Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die Vertragsverletzung nicht einstellt oder Maßnahmen
nachweist, die geeignet sind die Wiederholung der Vertragsverletzung künftig auszuschließen.
• der Kunde aus unserer Sicht das Interesse verfolgt Inhalte und Ideen in welcher Form auch immer
nachzubilden.

12.2. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die
Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu werden wir die
Daten nach Bestätigung der erfolgreichen Datenübernahme unverzüglich löschen und sämtliche
angefertigten Kopien vernichten.

Weitergehende Unterstützungsleistungen für die Migration der Daten können wir aufgrund
gesonderter Beauftragung erbringen. Solche weitergehenden Unterstützungsleistungen werden
gemäß der jeweils gültigen Preisliste vergütet.

III. Besondere Bedingungen für die Firmenversion mit Verwaltungsfunktion



1. Voraussetzungen für die Nutzung der Verwaltungsfunktion

Die Verwaltungsfunktion wird bei der Registrierung einer SoVx Firmenversion automatisch mit
freigeschaltet.

ODER

Die Verwaltungsfunktion kann durch den Wechsel von der Absicherungsversion auf die Firmenversion
freigeschaltet werden.

2. Funktionsumfang der Verwaltungsfunktion

Beim Hinzufügen von Mitarbeiter*innen in die Verwaltung werden Basisfunktionen, wie z.B. die
Möglichkeiten der persönlichen Aufmerksamkeiten oder die Dokumentenverwaltung für diese Person
aktiviert. Es entsteht auch die erste kostenpflichtige Lohnart pro Mitarbeiter*in pro Monat.

Über die individuellen Einstellungen jede*s Mitarbeiters*in in der Verwaltung können danach weitere
kostenpflichtige Lohnarten hinzugebucht (mit Beginn zum Monatsanfang) oder beendet (mit Ende zum
Monatsende) werden, die wiederum neue Funktionen aktivieren.

3. Kündigung der Verwaltungsfunktion pro Mitarbeiter*in

Die Verwaltungsfunktion inklusiv aller vorhanden Lohnarten kann für jede*n einzelne*n
Mitarbeiter*in in der Verwaltung zum Monatsende des Folgemonats oder eines zukünftigen Monats
gekündigt werden.

4. Kündigung der SoVx Firmenversion

Die Kündigung der Firmenversion ist abhängig von der weiteren Nutzung des SoVx Produktes der
SoftVer GmbH. Hinsichtlich der Regelungen für die Kündigung gelten die Regelungen der Ziffer I. 5.

5. Zahlungsbedingungen

Ergänzend zu Ziffer I. 4. gilt für die Verwaltungsfunktion einzelner Mitarbeiter*innen folgendes:

Nutzungsabhängige Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Diese werden gemäß den
Regelungen der Ziffer I. 4. eingezogen.

6. Support

6.1.
Falls der Support der SoftVer GmbH im Rahmen von Supportanfragen auf die Kundendaten zugreifen
und Informationen zu Supportzwecken einsehen muss, ist der Kunde durch das Akzeptieren der AGBs,
der Datenschutzerklärung und des Vertrages zur Auftragsverarbeitung damit einverstanden.

6.2.
Die seitens der SoftVer GmbH erbrachten Supportleistungen stellen keine Rechtsberatung zur
Abrechnung von Mitarbeiter*innen dar, sondern lediglich eine Unterstützung zur Bedienung von SoVx.

IV. Besondere Bedingungen für den Erwerb von Absicherungsprodukten



1. Begrifflichkeit

Absicherungsprodukte sind bei der SoftVer GmbH Versicherungsprodukte eines Versicherers, die ein
Arbeitgeber für seine Mitarbeiter*innen bestellen bzw. abschließen kann. Der Arbeitgeber ist dabei
der Versicherungsnehmer und der/die Mitarbeiter*in des Arbeitgebers die versicherte Person.

2. Voraussetzungen für die Nutzung von Absicherungsprodukten

Man benötigt zunächst eine kostenpflichtige Firmenversion oder eine kostenfreie Absicherungsversion
des Produktes SoVx der SoftVer GmbH.

Die Absicherungsleistungen kann man nach der Registrierung im SoVx Portal durch die Erstellung des
Gruppenversicherungsvertrages (inkl. Gruppenversicherungsnummer) des Versicherungsanbieters
kostenfrei freischalten. Die Versicherungsdaten, die durch die SoftVer GmbH mit dem SoVx Portal
erhoben und gespeichert werden, werden auch an den Versicherer des angebotenen
Absicherungsproduktes weitergegeben. Um dies zu erlauben muss der Kunde bei der Erstellung des
Gruppenversicherungsvertrages und bei jeder Bestellung eines Absicherungsproduktes der
Datenschutzerklärung des Versicherers explizit zustimmen.

3. Funktionsumfang der Absicherungsprodukte

Eine kostenpflichtige Bestellung eines Absicherungsproduktes für eine*n Mitarbeiter*in erwirkt die
Aufnahme dieses Produktes in den Gruppenversicherungsvertrag.

Gleichzeitig wird auch der Versicherungsschein für dieses Absicherungsprodukt des*der
Mitarbeiter*in erstellt. Der Versicherungsschutz und deren Leistungen ist jedoch erst ab dem
ausgewählten Datum des Versicherungsbeginns gültig. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die ausgewählte
Prämie dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Kündigung von Absicherungsprodukten pro Mitarbeiter*in

Ein Absicherungsprodukt kann für jede*n einzelne*n Mitarbeiter*in zum Monatsende des aktuellen
oder eines zukünftigen Monats gekündigt werden.

5. Kündigung der SoVx Absicherungsversion

Die Kündigung der Absicherungsversion ist abhängig von der weiteren Nutzung des SoVx Produktes
der SoftVer GmbH. Hinsichtlich der Regelungen für die Kündigung gelten die Regelungen der Ziffer I.
5.

6. Zahlungsbedingungen

Ergänzend zu Ziffer I. 4. gilt für Absicherungsprodukte einzelner Mitarbeiter*innen folgendes:

Versicherungsprämien inklusive Versicherungssteuer werden mit Rechnungsstellung fällig. Diese
werden gemäß den Regelungen der Ziffer I. 4. eingezogen.

7. Support

7.1.
Falls der Support der SoftVer GmbH im Rahmen von Supportanfragen auf die Kundendaten zugreifen
und Informationen zu Supportzwecken einsehen muss, ist der Kunde durch das Akzeptieren der AGBs,
der Datenschutzerklärung und des Vertrages zur Auftragsverarbeitung damit einverstanden.

7.2.
Die seitens der SoftVer GmbH erbrachten Supportleistungen stellen keine Rechtsberatung zur
Abrechnung von Mitarbeiter*innen dar, sondern lediglich eine Unterstützung zur Bedienung von SoVx.

V. Gebühren



Alle folgenden Gebühren sind Netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Etwaig dem Kunden im Rahmen der Zugriffe auf das SoVx Portal anfallende
Telekommunikationskosten hat der Kunde selbst zu tragen.

1. Nutzungspauschale

1.1. Firmenversion

Für die Registrierung und Freischaltung der Firmenversion erhält die SoftVer GmbH vom Kunden eine
monatliche Nutzungspauschale in Höhe von 29,- EUR.

1.2. Absicherungsversion

Für die Registrierung und Freischaltung der Absicherungsversion erhält der Kunde von der SoftVer
GmbH einen kostenfreien Zugang.

2. Verwaltungsgebühr

Dies ist die Gebühr welche monatlich für jede*n Mitarbeiter*in pro Lohnart erhoben wird.

Das kostenpflichtige Hinzufügen eines/r Mitarbeiter*in in die Verwaltung und die Freischaltung der
Basisfunktionen beinhaltet die erste Lohnart für 2,50 Euro. Jede weitere Lohnart wird mit jeweils 2,50
Euro berechnet.

Sollte die Summe der Verwaltungsgebühr die Nutzungspauschale von derzeit 29,- Euro übersteigen
wird die Nutzungspauschale mit der Verwaltungsgebühr verrechnet.

3. Versicherungsprämien

Der Kunde kann für seine Mitarbeiter*innen verschiedene Absicherungsprodukte in unterschiedlichen
Absicherungshöhen und Versicherungsprämien innerhalb des SoVx Portals selbst auswählen und
kostenpflichtig abschließen bzw. bestellen.

4. Lohnart Restaurantschecks

4.1 Scheckwert

Für jede hinzugebuchte Restaurantscheck Lohnart bei einer*m Mitarbeiter*in erhält die SoftVer GmbH
vom Kunden den übermittelten Betrag der Restaurantschecks multipliziert mit der jeweiligen Anzahl
der Schecks (Beispiel: 6,50 EUR x 15 Schecks).

4.2 Dienstleistungspauschale

Zusätzlich erhebt die SoftVer GmbH eine Dienstleistungspauschale in Höhe von 6% auf den jeweiligen
Gesamtwert der Restaurantschecks.

4.3 Logistikpauschale

Die aktuell gültigen Versandkosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei der Registrierung der Firmenversion auf SoVx wird automatisch als Versandvariante der
Restaurantschecks das Produkt „2kg Paket“ des Versanddienstleisters DHL mit Versendung an den
Arbeitgeber festgelegt.

Die aktuellen Konditionen der angebotenen Produkte der Versanddienstleister werden automatisch
bei deren Veränderungen angepasst.

Der Kunde kann aus verschiedenen Versandvarianten auswählen. Der Wechsel der Versandart ist zum
Folgemonat möglich.

Sollte der Gesamtwert der Restaurantschecks pro Sendung die Absicherungshöhe der aktuell
ausgewählten Versandoption unterschreiten so kann die SoftVer GmbH das Produkt und damit auch
die Preise anpassen, so dass keine Unterdeckung der Absicherungshöhe durch den
Versanddienstleister mehr vorhanden ist.

Nach Übergabe der Sendung an den jeweiligen Versanddienstleister haftet dieser bis zur Übergabe an
den Kunden.

5. Vertriebsversion

Für den Wechsel von der Firmenversion auf die Vertriebsversion wird dem Kunden ein schriftliches
Angebot unterbreitet welches der Kunde im Anschluss über das SoVx Portal bestellen kann.

Bei der Vermittlung von SoVx Firmenversionen durch den Kunden wird eine Provision der
Verwaltungsgebühr und den Absicherungsprämien mit dem Kunden individuell vereinbart.

6. Dienstleistungssätze

Die SoftVer GmbH bietet kostenpflichtige Software Schulungen an wie z.B.:
• Professioneller Umgang mit der Software
• Einsatz der Software bei Arbeitgebern
• Einsatz der Software bei Mitarbeitern
• Beratungsunterstützung
• Dokumenten-Management

Pro Stunde wird eine Gebühr von 150,- Euro berechnet. Der Support kann vor Ort, via Telefon oder via
Videokonferenz erfolgen. Bei Terminen vor Ort beim Kunden wird die An- und Abreise zum
Auftraggeber mit dem Stundensatz berechnet.

Eventuelle Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Rücklastschriftgebühr

Pro Rücklastschrift wird eine Gebühr von 10,- Euro berechnet.
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